Nach einer kurzen Abkühlung wird es auch in Bayern bald wieder heiß. Doch selbst bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht für Beschäftigte nicht automatisch. Es gibt keine gesetzliche Temperatur-Obergrenze am Arbeitsplatz.

Die Temperaturen in Geschäften sowie in Pausen-, Sanitär- und, Kantinen-Räumen dürfen selbstverständlich nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Mitarbeiter führen. Beschäftigte können allerdings weder klimatisierte Räume noch „Hitzefrei“ verlangen. Informationen zu den Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz finden Sie hier.
Hinweis: Fällt die Zugverbindung hitzebedingt aus oder sind Straßen wegen Blow-ups gesperrt, gehört das zum Wegerisiko des Arbeitnehmers.