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30.06.2023

Hitze und Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Hitzefrei

Nach einer kurzen Abkühlung wird es auch in Bayern bald wieder heiß. Doch selbst bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht für Beschäftigte nicht automatisch. Es gibt keine gesetzliche Temperatur-Obergrenze am Arbeitsplatz.

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Die Temperaturen in Geschäften sowie in Pausen-, Sanitär- und, Kantinen-Räumen dürfen selbstverständlich nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Mitarbeiter führen. Beschäftigte können allerdings weder klimatisierte Räume noch „Hitzefrei“ verlangen. Informationen zu den Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz finden Sie hier

Hinweis: Fällt die Zugverbindung hitzebedingt aus oder sind Straßen wegen Blow-ups gesperrt, gehört das zum Wegerisiko des Arbeitnehmers.

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