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20.04.2018 Bayern
Das Praxiswissen „Krankheitsbedingte Kündigung und Betriebliches Eingliederungsmanagement“ ist von unseren HBE-Juristen an die aktuelle Rechtsprechung und die neuen Vorgaben der DS-GVO angepasst worden.
Arbeitgeber müssen länger erkrankten Beschäftigten ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Gerichte lassen krankheitsbedingte Kündigungen häufig an einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung eines BEM scheitern. Es ist daher vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung unbedingt auf die gute Vorbereitung und Durchführung eines BEM zu achten! Hinweis: Der HBE hat sein entsprechendes Praxiswissen aktualisiert und das Einladungsschreiben sowie die Einwilligungserklärung des Arbeitnehmers zum BEM an die neue Datenschutz-Grundverordnung angepasst.
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