Arbeitszeugnisse führen immer wieder zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten. Wer die rechtlichen Vorgaben kennt und sorgfältig formuliert, kann kostspielige Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten vermeiden.

Ob Zwischenzeugnis oder Abschlusszeugnis: Beschäftigte haben bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Auch eine kurze Beschäftigungszeit, sogar von nur wenigen Tagen, befreit nicht von der Verpflichtung, ein Zeugnis zu erteilen. Für Arbeitgeber ist es daher wichtig, die gesetzlichen Anforderungen und die geltenden Formulierungsgrundsätze zu beachten. Unterstützung bietet das HBE-Praxiswissen „Zeugnis“. Es enthält einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben, eine praktische Checkliste für qualifizierte Zeugnisse sowie ein Musterzeugnis. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Juristen in Ihrer HBE-Geschäftsstelle gerne zur Seite.
