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10.08.2026

Ladendiebstahl: Gemeinsame Impulse von HDE und GdP

Der Handelsverband Deutschland (HDE) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) stellen mit Sorge fest, dass Diebstahlsdelikte im Einzelhandel häufig nicht oder nur unzureichend sanktioniert werden. Ladendiebstahl ist kein Bagatelldelikt.

Ladendiebstahl
Ladendiebstahl

Die Taten werden nicht selten gewerbsmäßig oder sogar in bandenmäßig organisierter Form verwirklicht. Ladendiebstahl ist mitunter mit hoher krimineller Energie verbunden und kann schon bei einzelnen Taten zu wirtschaftlichen Schäden für die betroffenen Händler in vierstelliger Höhe führen. Um das Vertrauen der betroffenen Unternehmer in den Rechtsstaat zu bewahren, müssen die Taten konsequent verfolgt, die Täter überführt und zügig einer angemessenen strafrechtliche Sanktion zugeführt werden.

HDE und GdP verbindet das gemeinsame Ziel, organisierte Eigentumskriminalität wirksam zu bekämpfen, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken und den Schutz des Eigentums im Einzelhandel zu gewährleisten. Mit dem vorliegenden Papier sollen Impulse für die politische Debatte gegeben und aufgezeigt werden, welche Rahmenbedingungen die Politik schaffen muss, um einen effektiven Schutz des Eigentums im Einzelhandel durch konsequente Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.

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Bernd Ohlmann
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