Bei der Formulierung von Stellenanzeigen ist Vorsicht geboten: Schon vermeintlich harmlose Formulierungen können gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und im schlimmsten Fall kostspielige rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Arbeitgeber sollten deshalb darauf achten, dass ihre Stellenanzeigen keine diskriminierenden Formulierungen oder Anspielungen enthalten, etwa in Bezug auf Geschlecht, Behinderung, Alter, ethnische Herkunft, Religion oder sexuelle Orientierung. Welche Vorgaben des AGG bei Stellenausschreibungen zu beachten sind und wie sich typische Fehler vermeiden lassen, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Bei Fragen stehen Ihnen gerne auch unsere Juristenzur Seite.
