Mit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung. Händler befürchten weitreichende Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Umso wichtiger ist jetzt, zu wissen, welche KI-Inhalte im Online-Shop tatsächlich gekennzeichnet werden müssen.

Für Händler sind insbesondere die Vorgaben zu sogenannten Deepfakes relevant. Werden künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte eingesetzt, können Kennzeichnungspflichten bestehen. Unternehmen sollten daher ihre Online-Shops und Marketingmaterialien überprüfen und sicherstellen, dass die gesetzlichen Transparenzanforderungen erfüllt werden. So lassen sich rechtliche Risiken vermeiden und das Vertrauen der Kunden stärken.
