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02.10.2023

Augsburg: Gericht stoppt Fußgängerzone

Der umstrittene Versuch, einen Teilabschnitt der Maximilianstraße testweise in eine Fußgängerzone umzuwandeln, ist gescheitert. Die Sperrung musste nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg aufgehoben werden.

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Dort durften nur noch Busse, Straßenbahnen und Taxis fahren, Anwohner konnten Ausnahmegenehmigungen beantragen. Die Richter sahen in diesem Bereich keine Gefahrenlage für Fußgänger. Außerdem fehle es an belastbarem Zahlenmaterial. Nun ist die Straße wieder für den Verkehr freigegeben. HBE-Bezirksgeschäftsführer Andreas Gartner stand dem Verkehrsversuch von Anfang an kritisch gegenüber und begrüßt daher die Gerichtsentscheidung. „Natürlich freue ich mich. Ich hoffe, dass damit das Thema Fußgängerzone in der Maximilianstraße von Seiten der Stadt endgültig vom Tisch ist. Die Innenstadt und die Geschäfte müssen für Kunden und Besucher einfach und bequem erreichbar sein.“ Dies gelte umso mehr in Zeiten rückläufiger Kundenfrequenzen und sinkender Umsatze. Ursprünglich sollte der 170 Meter lange Abschnitt der Augsburger Maximilianstraße noch bis zum Mai 2024 für den Verkehr gesperrt sein.

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Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
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