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27.07.2017 Schwaben
Verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt wird es in Zukunft nicht mehr geben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Satzung der Stadt Augsburg für rechtsunwirksam erklärt, welche zwei Marktsonntage im Frühjahr (Europatag) und Herbst (Turamichele-Fest) freigegeben hatte.
HBE-Bezirksgeschäftsführer Wolfgang Puff bedauert die Entscheidung: „Verkaufsoffene Sonntage tragen zur Belebung der Innenstädte bei, binden zusätzliche Kaufkraft und verbessern das Image einer Stadt. Sie sind ein Attraktivitätsfaktor für die Kunden und damit ein Erfolgsfaktor für den Handel.“ Die Erfahrungen in Augsburg zeigen laut Puff, dass verkaufsoffene Sonntage für die Kunden und Besucher „ein ganz besonderes Einkaufserlebnis“ sind. Diese Möglichkeit zum entspannten Bummeln, flanieren und einkaufen würde gerade von Familien sehr gerne genutzt. In ganz Bayern haben Gerichtsurteile und Klagen von Verdi die Genehmigungen erschwert. Wesentlicher Hemmschuh für Sonntagsöffnungen sind die oftmals fehlenden, nach dem Bundesverfassungsgericht für eine Sonntagsöffnung aber erforderlichen, externen regionalen Anlässe.
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