Mit Blick auf die Inflationsausgleichprämie und deren Zahlungsmodalitäten sind viele Händler verunsichert. Unternehmen, die eine Auszahlung der Prämie bzw. die Gewährung von Sachbezügen planen, sollten sich deshalb vorher von den HBE-Juristen beraten lassen.

Wie berichtet, können Arbeitgeber ihren Beschäftigten zur Abmilderung der Inflation Leistungen bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Arbeitnehmer haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Die Zahlung ist freiwillig, es sei denn, die Tarifparteien handeln eine Sonderzahlung aus. Hinweis: Im bayerischen Einzelhandel beginnen in diesem Frühjahr die Tarifverhandlungen. Eine Mustervorlage für die Zahlung der Prämie finden Sie hier.