In Bayern werden die Corona-Regeln ab Donnerstag, 2. September 2021, deutlich gelockert. Für den Einzelhandel gibt es erhebliche Erleichterungen.

Das Bayerische Kabinett hat in seiner jüngsten Sitzung weitgehende Lockerungen beschlossen. Es wird eine neue, 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bereits am Donnerstag (2. September 2021) in Kraft tritt. Laut Ministerpräsident Söder wird es in Bayern definitiv keinen Lockdown mehr geben oder „Beschränkungen, wie wir sie hatten.“ Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken entfällt. Medizinische Masken (Mund-Nasen-Schutz oder OP-Maske) sind künftig erlaubt. Außerdem wird es im Einzelhandel keine Quadratmeter-Beschränkungen mehr bei der zulässigen Anzahl der Kunden geben. Für Anti-Corona-Maßnahmen wird nicht mehr alleine die Sieben-Tage-Inzidenz entscheidend sein. Stattdessen soll es eine Art Ampelsystem geben, bei dem die Auslastung der Intensivstationen und Krankenhäuser im Freistaat im Fokus steht. Mit den beschlossenen Maßnahmen kommt die Bayerische Staatsregierung erfreulicherweise zentralen Forderungen des HBE nach. Weiter Informationen zu den Beschlüssen des Ministerrats finden Sie hier.