Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass mit dem Nachweisgesetz ab dem 1. August 2022 wichtige arbeitsrechtliche Änderungen in Kraft treten. Der HBE hat mit Blick auf diese Neuregelungen alle Musterarbeitsverträge angepasst bzw. aktualisiert.

Durch Änderungen des Nachweisgesetzes, des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sowie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen umgesetzt. Diese Änderungen treten am 1. August 2022 in Kraft. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Wichtig: Alle HBE-Musterarbeitsverträge sind an die neue Rechtslage anpasst worden und stehen hier zum Download bereit. Bitte beachten Sie auch untenstehenden Hinweis!