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02.02.2018 Bayern
Einzelhändler schließen im Laufe der Jahre eine Vielzahl von Arbeitsverträgen ab. Ersparen Sie sich Ärger und teure rechtliche Fehler, indem Sie die Musterarbeitsverträge des HBE nutzen.
Ob mit oder ohne Tarifbindung, unbefristet oder befristet, für Vollzeit- und Teilzeitkräfte oder Praktikanten und Auszubildende: Einzelhändler müssen im Laufe der Jahre eine Vielzahl von Arbeitsverträgen abschließen. Vermeiden Sie böse Überraschungen und teure gerichtliche Auseinandersetzungen und verwenden Sie Musterarbeitsverträge des HBE. Die Vorlagen werden von unseren Juristen laufend der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Damit sind unsere Musterarbeitsverträge immer auf dem neuesten Stand und Sie auf der sicheren Seite.
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