News
17.12.2021

Gerichtsentscheidung: Spielwaren dienen dem täglichen Bedarf

In Bayern unterliegen Spielwarengeschäfte nicht der 2G-Regelung, da sie dem täglichen Bedarf dienen. Dies geht aus dem heutigen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs hervor (Az.: 20 NE 21.3012 v. 17.12.2021).

Spielwaren sind täglicher Bedarf
Spielwaren sind täglicher Bedarf

In Bayern unterliegen Spielwarengeschäfte nicht der 2G-Regelung, da sie dem täglichen Bedarf dienen. Dies geht aus dem heutigen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs hervor (Az.: 20 NE 21.3012 v. 17.12.2021). Spielwarengeschäfte können damit nun doch uneingeschränkt nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch für Ungeimpfte öffnen. Ein aktualisiertes HBE-Praxiswissen mit allen wichtigen Informationen zu den geltenden Corona-Maßnahmen in Bayern (2G-Regelungen, maximale Kundenanzahl im Geschäft, Maßnahmen zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern usw.) finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
ms
ms
Claudia Lindemann
Syndikusrechtsanwältin
ms
ms
Uta Wandera
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?