Aktualisierungspflicht, Erleichterung der Beweislast für Verbraucher, Gewährleistungsfrist: Mit dem neuen Jahr sind im Kaufgewährleistungsrecht wichtige Änderungen in Kraft getreten.

Das neue HBE-Praxiswissen „Änderungen im Kaufgewährleistungsrecht ab 2022“ gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, die für den Einzelhandel durch die Warenkaufrichtlinie und das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen von besonderer Bedeutung sind (z. B. Verjährungsfrist, Gewährleistung, Lieferantenregress, Garantie, Beweislastumkehr). Es beinhaltet allerdings keine umfassende Darstellung des gesamten Kaufgewährleistungsrechts.