Am Montag (23. August) treten in Bayern neue Corona-Regeln in Kraft. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgesetzt.

Rechtliche Grundlage ist eine entsprechende Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In kreisfreien Städten und Landkreisen, deren 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 liegt, ist ab kommenden Montag ein negatives Testergebnis Pflicht, um z. B. in der Innengastronomie trinken und essen zu dürfen. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testpflicht gilt generell gilt für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (egal ob öffentlich oder privat). Darunter fallen z. B. Sporthallen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Friseurbesuche, Massagestudios oder der Besuch im Krankenhaus. Die Begründung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.