News
21.08.2021

Update: Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Am Montag (23. August) treten in Bayern neue Corona-Regeln in Kraft. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgesetzt.

Neue Corona-Regeln
Neue Corona-Regeln

Rechtliche Grundlage ist eine entsprechende Änderungsverordnung zur 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In kreisfreien Städten und Landkreisen, deren 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 35 liegt, ist ab kommenden Montag ein negatives Testergebnis Pflicht, um z. B. in der Innengastronomie trinken und essen zu dürfen. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testpflicht gilt generell gilt für alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (egal ob öffentlich oder privat). Darunter fallen z. B. Sporthallen, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Friseurbesuche, Massagestudios oder der Besuch im Krankenhaus. Die Begründung zur Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Uta Wandera
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?