News
06.06.2021

Wichtig: 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Zur Umsetzung der neuen Corona-Maßnahmen hat der Freistaat Bayern die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) veröffentlicht. Diese tritt ab Montag (7. Juni 2021) in Kraft.

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Durch die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) gibt es auch für den Einzelhandel Lockerungen. Für den Einzelhandel gilt bei einer Inzidenz unter 100 ab Montag (7.6.): 1. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt. 2. Für alle Geschäfte gilt eine Kundenbegrenzung von einem Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche. Die Begründung zur Änderung der IfSMV finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
ms
ms
Ralf Jaspert
mr
mr
Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?