Zur Umsetzung der neuen Corona-Maßnahmen hat der Freistaat Bayern die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) veröffentlicht. Diese tritt ab Montag (7. Juni 2021) in Kraft.

Durch die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) gibt es auch für den Einzelhandel Lockerungen. Für den Einzelhandel gilt bei einer Inzidenz unter 100 ab Montag (7.6.): 1. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt. 2. Für alle Geschäfte gilt eine Kundenbegrenzung von einem Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche. Die Begründung zur Änderung der IfSMV finden Sie hier.