mit Blick auf die steigenden Inzidenzzahlen haben die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Merkel neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Neben der Sieben-Tage-Inzidenz werden nun auch weitere Indikatoren in die Pandemiebewertung einbezogen: die Impfquote, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und die Belastung des Gesundheitswesens. Damit kommt die Politik endlich einer zentralen Forderung der Handelsverbände nach.

Ab einer Inzidenz von 35 kommt spätestens ab dem 23. August 2021 eine Testpflicht für Innenräume. Wichtig: Der Einzelhandel ist von dieser Testpflicht ausgenommen! Restaurants, Kinos, Fitnessstudios, körpernahe Dienstleistungen wie z. B. Friseure sowie Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen von Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, nur noch mit einem negativen Corona-Test besucht werden.
Ab dem 11. Oktober gibt es keine kostenlosen Corona-Tests mehr. Ausnahme: Kinder und Personen, die sich nicht impfen lassen können.
Die Maskenpflicht in Innenräumen, Bus, Bahn und Tram wird verlängert.
Weitere Einzelheiten zu dem Beschluss von Bund und Ländern finden Sie hier.