In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 200 liegt, kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde Testungen von Beschäftigten bestimmter Betriebe anordnen. Mitarbeiter, die in Präsenz am Arbeitsplatz eingesetzt werden, müssten dann vor Arbeitsbeginn über einen negativen Corona-Test verfügen (POC-Antigentest oder Selbsttest oder PCR-Test).

Weitere Informationen zu den Testungen können Sie der neuen Verordnung zur Änderung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) entnehmen.
Derzeit haben bereits über ein Drittel der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern den Inzidenzwert von 200 überschritten. Tendenz steigend.
Die Begründung zur Änderung der 12. IfSMV finden Sie hier.