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15.01.2021

FFP2-Maskenpflicht: Regelung gilt nicht für Mitarbeiter im Handel

Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt ab dem kommenden Montag nicht für Mitarbeiter im Handel, sondern nur für die Kunden. Dies haben Ministerpräsident Söder und Gesundheitsminister Holetschek am 13.1.2021 bekanntgegeben.

Der HBE hatte gegen die ursprüngliche Regelung (Kunden und Mitarbeiter) massiv interveniert. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Umso mehr freut es mich, dass die bayerische Staatsregierung unseren Argumenten gefolgt ist und die Mitarbeiter im Handel nicht verpflichtet sind, FFP2-Masken zu tragen.

Wichtig:

  • Kinder unter 15 Jahre müssen beim Einkaufen keine FFP2-Masken tragen.
  • Kunden, die ab Montag beim Einkaufen keine FFP2-Maske tragen, müssen zunächst (18.-24.1.) nicht mit Bußgeldern rechnen. Es wird laut Söder eine sogenannte „Kulanzwoche“ geben.

Eine Liste von HBE-Mitgliedern, die Corona-Schutzprodukte anbieten, finden Sie hier

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Anastasia Just
Referentin
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