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15.05.2020 Bayern
Seit Ende April müssen Kunden und Mitarbeiter im bayerischen Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Viele Händler sind verunsichert, weil sie die Vorschriften oftmals nicht ausreichend kennen.
Müssen Händler Masken für Kunden bereitstellen? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Kunden ohne Maske das Geschäft betreten bzw. sich uneinsichtig zeigen? Begeht ein Händler eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Kunde ohne Maske das Geschäft betritt? Antworten auf diese und weitere Fragen zur Maskenpflicht erhalten Sie in unserer aktualisierten FAQ-Liste. Vordrucke für verschiedene Hinweisschilder zur Maskenpflicht finden Sie auf der HBE-Informationsseite zur Corona-Krise.
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