Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen treffen irgendwann jeden Einzelhändler. Sie sind zum Teil mit erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für den Betroffenen verbunden.

Einzelhändler werden durch Abmahnungen oftmals in ihrer Existenz bedroht. Ein besonderes Ärgernis sind zudem missbräuchlich ausgesprochene Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße mit geringer Wettbewerbsrelevanz. Diese werden primär ausgesprochen, um Gebühren zu generieren und Vertragsstrafen realisieren zu können. Tipps für den Umgang mit Abmahnungen bekommen Sie in einem neuen HBE-Praxiswissen. Es richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Einzelhändler und soll ihnen eine Orientierungshilfe bieten. Es erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit und ersetzt nicht den Rat unserer HBE-Juristen.