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09.11.2018

Vorsicht vor Abmahnungen: Wortmarke „Black Friday" weiterhin geschützt!

Auch in Deutschland organisieren immer mehr stationäre Geschäfte und Online-Shops am „Black Friday“ Aktionen und gewähren Preisnachlässe. Werbung mit dem Hinweis auf den „Black Friday“ ist allerdings doch nicht risikolos möglich!

black friday
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In diesem Jahr fällt der „Black Friday“ auf den 23. November 2018. Wichtig für Händler: Die umstrittene Wortmarke „Black Friday“ ist nach einem Einspruch des chinesischen Markeninhabers weiterhin beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. (Siehe TopNews Nr. 38 v. 28.9.2018). Solange die Marke aber beim DPMA nicht gelöscht wurde, kann eine unberechtigte Verwendung des Begriffs „Black Friday“ in der Werbung abgemahnt werden. Unternehmen, die Abmahnungen und juristische Auseinandersetzungen vermeiden wollen, sollten daher auf die Nutzung der Wortmarke „Black Friday“ auch in diesem Jahr unbedingt verzichten, soweit sie keine (entgeltliche) Lizenz für die Nutzung erwerben wollen.

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Andrea Röver
Syndikusrechtsanwältin
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

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