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15.11.2019

Vorsicht vor Abmahnungen: Wortmarke „Black Friday" noch nicht gelöscht

Auch in Deutschland organisieren immer mehr stationäre Geschäfte und Online-Shops am Black Friday Aktionen und gewähren Preisnachlässe. Werbung mit dem Hinweis auf den Black Friday ist allerdings nicht risikolos möglich.

black friday
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In diesem Jahr fällt der Black Friday auf den 29. November 2019. Wichtig für Händler: Die umstrittene Wortmarke Black Friday ist nach der Verhandlung vor dem Bundespatentgericht Ende September noch nicht gelöscht. Egal wie die Entscheidung der Richter auch ausfällt: Es können noch weitere Rechtsmittel eingelegt werden. Soweit Händler keine (entgeltliche) Lizenz für die Nutzung erworben haben, drohen daher Abmahnungen und juristische Auseinandersetzungen. Verzichten Sie deshalb unbedingt auf die Nutzung der Wortmarke „Black Friday“!

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Bernd Ohlmann
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