Das Kammergericht Berlin hat die umfassende Löschung der Marke „Black Friday“, die ohnehin bereits durch das Bundespatentgericht gelöscht worden war, bestätigt.

Bereits im April 2021 hatte das Landgericht Berlin die Marke „Black Friday“ für sämtliche der mehr als 900 eingetragenen Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt (Mehr dazu). Nach Auffassung des Gerichts wurde die Marke für keine der eingetragenen Waren und Dienstleistungen rechtserhaltend benutzt. Gegen dieses Urteil hatte die Markeninhaberin Berufung vor dem Kammergericht Berlin eingelegt – erfolglos, wie sich mit dem Urteil vom 14. Oktober zeigte. Eine Revision ist nicht zugelassen. Damit bleibt der Markeninhaberin nur eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.