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29.09.2017 Bayern
Nach amerikanischen Vorbild organisieren immer mehr deutsche stationäre Geschäfte und Online-Shops am „Black Friday“ Aktionen und gewähren Preisnachlässe. Werbung mit dem Hinweis auf den „Black Friday“ ist allerdings nicht risikolos möglich!
In diesem Jahr fällt der „Black Friday“ auf den 24. November 2017. Wichtig für Händler: Die Plattform www.blackfridaysale.de hat sich beim Deutschen Patent- und Markenamt die alleinigen Markennutzungsrechte für die Wortmarke „Black Friday“ in Deutschland gesichert. Schon in den letzten Jahren wurden Einzelhändler abgemahnt, weil sie Werbeaktionen mit einem direkten Bezug zum Begriff „Black Friday“ durchgeführt hatten. Auch 2017 sind weitere Abmahnungen mit der Aufforderung auf Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht ausgeschlossen. Unternehmen, die Abmahnungen und juristischen Auseinandersetzungen vermeiden wollen, sollten daher in ihrer Werbung auf die Nutzung der Wortmarke „Black Friday“ unbedingt verzichten!
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