Am kommenden Freitag (26. November) ist es wieder so weit: Den Black Friday werden auch in Bayern wieder zahlreiche Einzelhändler als Rabattaktionstag nutzen. Werbung mit dem Hinweis auf den Black Friday kann jedoch gefährlich werden.

Die Nutzung des Begriffs „Black Friday“ in der Werbung des Einzelhandels ist Gegenstand eines jahrelangen Rechtsstreits. Bis eine endgültige Gerichtsentscheidung vorliegt, bleibt die Werbung mit dieser Wortmarke weiterhin mit erheblichen Abmahn- und Kostenrisiken verbunden. Soweit Händler keine (entgeltliche) Lizenz für die Nutzung erworben haben, sollten sie daher auf die Nutzung der Wortmarke „Black Friday“ verzichten. Einzige Ausnahme: Im Handel mit Elektro- und Elektronikwaren genießt die Wortmarke „Black Friday“ keinen markenrechtlichen Schutz mehr. Die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) finden Sie hier.