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04.10.2019

Betriebliche Altersvorsorge: Neues HBE-Praxiswissen

Die gesetzliche Rente wird für viele Arbeitnehmer als einzige Absicherung im Alter nicht mehr ausreichen. Daher stellt sich für viele Beschäftigte, aber auch für Arbeitgeber die Frage, welche zusätzlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge existieren.

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Der Gesetzgeber hat die betriebliche Altersversorgung in den letzten Jahren immer weiter gestärkt, zuletzt mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Unser neues HBE-Praxiswissen gibt einen Überblick über die verschiedenen Altersvorsorgemodelle und die Verpflichtungen aus Arbeitgebersicht. Aufgrund der Komplexität der betrieblichen Altersvorsorge ist in der Regel eine Einzelfallberatung unumgänglich. Bei Interesse kann der HBE auch eine kostenlose Erstberatung beim Kooperationspartner Signal Iduna vermitteln.

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Dr. Melanie Eykmann
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Bezirksgeschäftsführer
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Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
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