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09.12.2025

Ausbau des Ladesäulennetzes im Einzelhandel: „Es droht der Aufbau von Elektroschrott“

Mit Blick auf den am morgigen Abend stattfindenden Koalitionsausschuss warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung davor, die nationale Umsetzung der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) auf die lange Bank zu schieben. Denn ansonsten gelten automatisch die europäischen Vorgaben, die auf den Parkplätzen des Einzelhandels am Ende zum Aufbau von in der Praxis untauglichen Ladesäulen führen würden.

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„Die Koalitionäre müssen sich mindestens bei dem Teil der Richtlinie, der den Aufbau von Ladesäulen auf Handelsparkplätzen regelt, auf eine abweichende, nationale Umsetzung einigen. Es geht darum, dass die europäischen Vorgaben für eine Mindestzahl an Ladesäulen auf den Parkplätzen des Einzelhandels am Ziel vorbei gehen. Es droht der Aufbau von Elektroschrott. Das wäre ein echter Bärendienst – auch für die weitere Verbreitung von Elektroautos“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die EU-Vorgabe für den Aufbau einer bestimmten Zahl von Ladesäulen, gehe an der Realität vorbei. Denn beim Einkauf sind die Aufenthaltszeiten geringer als in der heimischen Garage. Deshalb darf es an dieser Stelle nicht um die reine Zahl an Ladesäulen gehen, sondern es muss die Ladeleistung im Mittelpunkt stehen. „Die Bundesregierung muss eine nationale Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Weg bringen, die bei der Ladeleistung ansetzt und den Handelsunternehmen die Erfüllung ihrer Pflichten mit der Errichtung einiger weniger leistungsfähiger Schnelladesäulen ermöglicht“, so Genth weiter. Gerade Handelsstandorte mit hohem Kundenaufkommen benötigen oft eine höhere Ladeleistung pro Ladepunkt, um ein schnelles Laden während des Einkaufs zu ermöglichen, anstatt viele Ladepunkte mit geringerer Leistung.

„Es geht darum, dass die Handelsunternehmen ihre Investitionen optimal an den Bedarf der Kunden und die Gegebenheiten der Standorte anpassen können. Eine mögliche Verschiebung der Umsetzung schafft Unsicherheit und bremst Investitionen“, so Genth weiter. Die EU-Richtlinie muss spätestens im Mai 2026 in nationales Recht überführt sein. Eine weitere Verzögerung würde laut HDE die bereits bestehende Investitionsunsicherheit im Einzelhandel massiv verstärken. Dies hemme notwendige Investitionen und gefährde die zeitnahe Umsetzung der Klima- und Mobilitätsziele.

„Wir appellieren an die Verantwortlichen in Bund und Ländern: Setzen Sie die EPBD zügig, aber klug um. Eine Verschiebung der nationalen Implementierung ist das falsche Signal. Wir brauchen jetzt die verbindlichen Regelungen, die dem Handel die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit geben, um die Modernisierung seiner Gebäude und den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.

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