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09.06.2017 Bayern
Stationäre Geschäfte und Online-Händler müssen Elektro-Altgeräte von ihren Kunden kostenlos zurücknehmen. Verstoßen sie gegen diese Rücknahmepflicht drohen seit dem 1. Juni Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Einzelhändler sind seit Juli 2016 verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat jetzt angekündigt, dass sie „umfangreiche“ Tests zur Kontrolle der Rücknahmeregelungen in Geschäften und bei Online-Händlern durchführen wird. Achtung: Falls zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtete Händler sich weigern, diese zurückzunehmen, können seit dem 1. Juni hohe Bußgelder verhängt werden! Die Rücknahmepflicht gilt für stationäre Geschäfte und Online-Händler, mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche über 400 Quadratmetern. Weitere Informationen finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Elektro- und Elektronikgesetz“.
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