News
09.06.2017

Rücknahme von Elektrogeräten: Händlern drohen jetzt hohe Bußgelder

Stationäre Geschäfte und Online-Händler müssen Elektro-Altgeräte von ihren Kunden kostenlos zurücknehmen. Verstoßen sie gegen diese Rücknahmepflicht drohen seit dem 1. Juni Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Elektroschrott
Elektroschrott

Einzelhändler sind seit Juli 2016 verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat jetzt angekündigt, dass sie „umfangreiche“ Tests zur Kontrolle der Rücknahmeregelungen in Geschäften und bei Online-Händlern durchführen wird. Achtung: Falls zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtete Händler sich weigern, diese zurückzunehmen, können seit dem 1. Juni hohe Bußgelder verhängt werden! Die Rücknahmepflicht gilt für stationäre Geschäfte und Online-Händler, mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche über 400 Quadratmetern. Weitere Informationen finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Elektro- und Elektronikgesetz“.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?