News
02.09.2016 Bayern
Seit 24. Juli gilt die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte. Danach sind Handelsunternehmen mit über 400 qm Elektroverkaufsfläche verpflichtet, Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn ein Neugerät bei ihnen gekauft wird. Sie sind ebenfalls verpflichtet, Altgeräte bis 25 cm Kantenlänge zurückzunehmen, wenn kein Neugerät erworben wird.
Entgegen anderslautender Meldungen funktioniert die Rücknahme von Altgeräten sehr gut. 9.000 große Handelshäuser nehmen bereits seit vielen Jahren auf freiwilliger Basis Elektroaltgeräte zurück. Obwohl es hierzu in der Vergangenheit keine gesetzliche Verpflichtung gab, betrachten dies die Händler seit langem als Service am Kunden. Damit hat der Handel wesentlich dazu beigetragen, dass Deutschland die EU-Ziel-Rücknahmequote von 45 Prozent für 2016 bereits seit 2010 erfüllt (Quelle UBA). Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Rücknahmepflicht auch für Online-Händler gilt. Dies führt zu fairem Wettbewerb.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.