Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte durch die Erweiterung von Rückgabemöglichkeiten noch öfter und leichter im Handel zurückgeben können. Dies sieht die jetzt veröffentlichte Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor.

Danach müssen Sammelstellen in den Geschäften künftig einheitlich gekennzeichnet werden. Außerdem werden u.a. die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten in allen Verkaufsstellen und die Informationspflichten für den Handel ausgeweitet. Zudem soll die Möglichkeit zur Rückgabe eines Altgerätes ohne gleichzeitigen Neukauf für alle Geräte erleichtert werden. Welche Änderungen und Verpflichtungen auf den Handel zukommen, erfahren Sie am kommenden Donnerstag, 23. Mai, 8.30-9.30 Uhr in einem Webinar der Klimaschutzoffensive des Handels. Experten beantworten die wichtigsten Fragen zu den neuen Regelungen und präsentieren zugleich praxisnahe Informationen zur Umsetzung. Hier geht's zur Anmeldung.