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27.07.2017 Bayern
Egal ob Staubsauger, Kühlschränke, Waschmaschinen oder andere Elektrogeräte: Damit Händler keine Abmahnungen riskieren, sollte ab sofort auf die Energieeffizienzklasse des Produktes und Effizienzklassen hingewiesen werden.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat jetzt völlig überraschend mitgeteilt, dass Teile der Rahmenverordnung zum neuen EU-Energielabel voraussichtlich bereits in den nächsten Tagen in Kraft treten. Damit Händler keine Abmahnung riskieren, empfiehlt die BAM ab sofort in jeder "visuell wahrnehmbaren Werbung oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell auf die Energieeffizienzklasse des Produktes und das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hinzuweisen. Dies bedeutet beispielsweise für eine Waschmaschine mit Effizienzklasse A+++, dass zusätzlich das Spektrum (A+++ bis A+) angegeben werden muss. Diese Anforderung gilt auch dann, wenn in der Werbung kein Preis und kein Energieverbrauch genannt wird."
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