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22.09.2017 Bayern
Stationäre Geschäfte und Online-Händler müssen Elektro-Altgeräte von ihren Kunden kostenlos zurücknehmen. Verstoßen sie gegen diese Rücknahmepflicht drohen seit dem 1. Juni Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Einzelhändler sind seit Juli 2016 verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen. Falls zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtete Händler sich weigern, diese zurückzunehmen, können hohe Bußgelder verhängt werden! Der Begriff „haushaltsübliche Menge“ wird konkretisiert. Die Rücknahmepflicht gilt für stationäre Geschäfte und Online-Händler, mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche über 400 Quadratmetern. Weitere Informationen finden Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Elektro- und Elektronikgesetz“.
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