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26.01.2018

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: So vermeiden Arbeitgeber teure Fehler

In der Praxis herrscht beim Antidiskriminierungsgesetz immer noch große Unsicherheit über die gesetzlichen Regelungen. Was dürfen Arbeitgeber und was ist nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten?

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Das AGG soll die Ungleichbehandlung von Mitarbeitern im Arbeits- oder Geschäftsleben verbieten. So kann z.B. eine Kündigung oder Beförderung diskriminierend sein. Die Größe des Unternehmens spielt dabei keine Rolle, denn das AGG gilt auch für Kleinbetriebe. Wichtig für Arbeitgeber: Trotz der strengen gesetzlichen Vorschriften ist in bestimmten Fällen eine unterschiedliche Behandlung erlaubt. Die Ausnahmen und konkreten Anwendungsbereiche des Gleichbehandlungsgesetzes haben wir in einem HBE-Praxiswissen detailliert zusammengefasst. Bei Fragen können Sie sich natürlich gerne auch an unsere Juristen wenden.

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Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Schöffel
Bezirksgeschäftsführer
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