Immer wieder werden Online-Händler verklagt, die bei der Bestellung oder dem Kontaktformular weiterhin ausschließlich „Herr“ oder „Frau“ zur Auswahl anbieten. Denn dies ist ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Teilweise wurde von Gerichten bei einem Verstoß gegen das AGG ein Entschädigungsanspruch mangels Diskriminierungsabsicht verneint, in einem anderen Fall jedoch zugesprochen. Händler sollten daher unbedingt entweder auf die Anrede-Abfrage verzichten oder eine Option für „divers“ anbieten. Auch im stationären Handel nutzen viele Unternehmen Formulare (z.B. bei Gewinnspielen oder Kundenkartenanmeldungen), in denen zum Teil verpflichtend „Herr“ oder „Frau“ anzugeben ist. Welche Vorgaben das AGG zur geschlechterneutralen Gestaltung macht, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen.