Ab Sonntag (27.9.) treten wichtige Änderungen im Verbraucherrecht in Kraft. Diese betreffen vor allem Verträge, Produktinformationen und den Verbraucherschutz. Die neuen Informationspflichten beim Verkauf von Waren gelten für den stationären und den Online-Handel.

Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Verbraucherrecht gelten strengere Vorgaben für Werbeaussagen. Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch zulässig, wenn sie auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden. Weitere Änderungen betreffen u. a. das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie die Reparierbarkeit und Liefermethoden. Ein aktualisiertes HDE-Merkblatt, das Mitglieder per E-Mail bestellen können, fasst die wichtigsten Anforderungen zusammen.
