Unter bestimmten Voraussetzungen können Einzelhändler Waren an Reisende aus Nicht-EU-Staaten umsatzsteuerfrei verkaufen. Entscheidend für die Steuerbefreiung sind dabei Wohnsitz und Ausfuhrfrist.

Ausfuhrlieferungen von
Unternehmen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Das gilt auch für den
sogenannten „Export über den Ladentisch“, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt
sind: Der Käufer muss seinen Wohnsitz im Drittlandsgebiet haben und die
gekaufte Ware innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf dorthin ausführen.
Verkäufe an Reisende mit Wohnsitz innerhalb der EU sind dagegen nicht von der
Umsatzsteuer befreit. Welche Voraussetzungen und Nachweise Unternehmen beachten
müssen, erfahren Sie ausführlich in unserem HBE-Praxiswissen.
