News
31.07.2026

Mehrwertsteuerbefreiung: Darauf müssen Händler achten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Einzelhändler Waren an Reisende aus Nicht-EU-Staaten umsatzsteuerfrei verkaufen. Entscheidend für die Steuerbefreiung sind dabei Wohnsitz und Ausfuhrfrist.

mehrwertsteuer
mehrwertsteuer

Ausfuhrlieferungen von Unternehmen sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Das gilt auch für den sogenannten „Export über den Ladentisch“, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Der Käufer muss seinen Wohnsitz im Drittlandsgebiet haben und die gekaufte Ware innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf dorthin ausführen. Verkäufe an Reisende mit Wohnsitz innerhalb der EU sind dagegen nicht von der Umsatzsteuer befreit. Welche Voraussetzungen und Nachweise Unternehmen beachten müssen, erfahren Sie ausführlich in unserem HBE-Praxiswissen.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Anastasia Just
Referentin
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?