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29.05.2026

Abmahngefahr: Widerrufsbutton ab 19. Juni Pflicht

Die Uhr tickt: Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Online-Shops einen gesetzeskonformen Widerrufsbutton bereitstellen. Unternehmen sollten jetzt unbedingt handeln, um Abmahnungen und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Widerrufsbutton
Widerrufsbutton

Die neue gesetzliche Pflicht betrifft nahezu alle Online-Shops und digitalen Vertragsabschlüsse. Verbraucher müssen ihren Widerruf künftig direkt online und ebenso einfach wie den Kauf erklären können. Dafür ist ein gut sichtbarer Widerrufsbutton oder eine vergleichbare elektronische Funktion erforderlich. Zusätzlich müssen Prozesse zur Bestätigung des Eingangs sowie Rechtstexte angepasst werden. Händler sollten deshalb jetzt prüfen, ob Shop, Checkout und Kundenkonto den neuen Vorgaben entsprechen.

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Anne-Franziska Weber
Syndikusrechtsanwältin
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

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