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25.05.2018 Bayern
Nach der Datenschutz-Grundverordnung kommt Ende des Jahres rechtzeitig zu Weihnachten ein neues „Überraschungspaket“ aus Brüssel: Am 3. Dezember tritt die neue EU-Geoblocking-Verordnung in Kraft.
Online-Shops ebenso wie stationäre Händler sind direkt von dieser Verordnung betroffen, da sie den Verkauf an einen Kunden nicht länger auf Basis seiner Nationalität oder seines Aufenthalts- bzw. Wohnortes ablehnen dürfen. Kunden aus anderen Teilen des Europäischen Wirtschaftsraums sollen in der Lage sein, unter exakt denselben Bedingungen einzukaufen wie lokale Kunden. Damit ist es verboten, einen Kauf von einem bestimmten Wohnort, einem in einem bestimmten Land originären Bankkonto oder Zahlungsmittel oder einer bestimmten IP-Adresse abhängig zu machen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
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