Mit der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien kommen ab 2026 zahlreiche neue Informations- und Kennzeichnungspflichten auf den Einzelhandel zu. Händler sollten ihre Prozesse und Kundeninformationen frühzeitig überprüfen und anpassen.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts kommen neue bürokratischen Pflichten auf den Handel zu. Änderungen im Fernabsatzrecht und die EmpCo-Richtlinie bringen neue Vorgaben zu Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Garantien und digitalen Inhalten mit sich. Auch die Widerrufsbelehrung für Online-Verträge muss angepasst werden. Die neuen Regelungen gelten schrittweise ab Juni beziehungsweise September 2026 und betreffen sowohl den stationären als auch den Online-Handel. Ein neues HDE-Merkblatt fasst die wichtigsten Anforderungen und praktischen Auswirkungen zusammen.
