Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie soll für mehr Gehaltstransparenz und gleiche Bezahlung von Frauen und Männern sorgen. Sie muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Bislang hat aber noch kein EU-Land die Vorgaben umgesetzt.

Auch in Deutschland ist ein entsprechendes Gesetz immer noch nicht in Sicht, obwohl ein Referentenentwurf mehrfach angekündigt wurde. Die konkreten gesetzlichen Vorgaben sind daher noch unklar. Allerdings können bereits jetzt ggf. erste Vorbereitungen getroffen werden. Denn es ist klar, dass Unternehmen künftig deutlich mehr Transparenz bei Gehältern schaffen müssen. Daher ist es ratsam, zumindest eine ungefähre Angabe zum Einstiegsentgelt beziehungsweise zu dessen Spannbreite zu machen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem neuen HBE-Praxiswissen „Entgelttransparenz-Richtlinie“.





