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13.02.2026

Schwerbehindertenanzeige: Bis Ende März 2026 der Arbeitsagentur melden

Bis zum 31. März 2026 müssen Betriebe der zuständigen Agentur für Arbeit melden, ob und wie viele Schwerbehinderte bei ihnen beschäftigt sind. Ein kostenfreies Tool unterstützt Händler dabei, die Anzeige zu erstellen und die Ausgleichsabgabe zu berechnen.

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Der Versand der Meldung an die Arbeitsagentur geht am schnellsten und einfachsten über die Software IW-Elan. Hier geht's zum kostenlosen Download. Mit dem Tool können Händler auch berechnen, ob und in welcher Höhe überhaupt eine Zahlungspflicht besteht. Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Mehr Informationen zur Beschäftigung von Schwerbehinderten finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
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Andreas Klockmann
Syndikusrechtsanwalt
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Bezirksgeschäftsführerin
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Lena Maria Renner
Syndikusrechtsanwältin
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Andrea Röver
Syndikusrechtsanwältin
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Uta Wandera
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