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02.10.2024

Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen: Unterstützung und Förderung für Arbeitgeber

Alle Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen, ansonsten müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen.

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Nicht wenige Arbeitgeber haben bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen Fragen oder sie sind verunsichert. Was viele nicht wissen: Es gibt auch jede Menge Unterstützungsleistungen und Förderungen. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern (EAA) beantworten alle Fragen zu Gesetzen, Vorschriften oder Fördermöglichkeiten. Finden Sie hier die EAA in Ihrer Region oder rufen Sie die kostenfreie Service-Nummer an: 0800 90 40 001. Weitere Informationen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung finden Sie auch in unserem HBE-Praxiswissen.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Klockmann
Syndikusrechtsanwalt
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Daniel Kühn
Syndikusrechtsanwalt
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Lena Maria Renner
Syndikusrechtsanwältin
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Uta Wandera
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