Seit dem 1. Januar 2026 ist die befristete Weiterbeschäftigung von Rentnern deutlich einfacher. Denn das bisherige Anschlussverbot für sachgrundlose Befristungen entfällt jetzt, sobald Beschäftigte die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Damit können Arbeitgeber Ruheständler künftig auch ohne sachlichen Grund befristen, sofern der einzelne Vertrag maximal zwei Jahre dauert, höchstens dreimal verlängert wird und die Gesamtdauer acht Jahre (oder maximal zwölf Verträge) nicht übersteigt. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Diese Neuregelung haben wir seit vielen Jahren gefordert. Sie schafft mehr Flexibilität für unsere Betriebe und leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels." Bei Fragen zur Weiterbeschäftigung von Rentnern können Sie sich gerne an unsere HBE-Juristen wenden.





