Preisaktionen im Einzelhandel könnten in Zukunft seltener werden. Grund sind neue rechtliche Vorgaben: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zur Preisangaben-Richtlinie geurteilt, dass Preiswerbung faktisch nur noch zulässig ist, wenn der reduzierte Preis niedriger ist als der günstigste Preis der letzten 30 Tage. Eine aktuelle wissenschaftliche Studie des Instituts für Handelsforschung an der Universität Köln (IFH), die im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) erstellt wurde, belegt die damit verbundenen negativen Folgen für Handel und Verbraucher. Der HDE fordert deshalb Änderungen an der EU-Preisangaben-Richtlinie.

„Preisaktionen im Einzelhandel intensivieren den Wettbewerb, fördern Preisvergleiche und tragen zur Verbraucherwohlfahrt bei. Aktionspreise sind dabei nicht nur ein kurzfristig wirksames Verkaufsinstrument, sondern bieten den Kunden dauerhaft günstige Preise. Wer die Axt an die rechtliche Zulässigkeit vieler Sonderangebote legt, erweist den Handelsunternehmen und den Verbrauchern einen echten Bärendienst“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Aufgrund europäischer Vorgaben müssen Einzelhändler in Deutschland seit der letzten Novelle der Preisangaben-Verordnung bei der Werbung mit Preisherabsetzungen den niedrigsten Preis angeben, den sie in den letzten 30 Tagen für die reduzierte Ware verlangt haben. Der EuGH urteilte vor einem guten Jahr, dass Preiswerbung in der Praxis somit nur noch rechtskonform möglich ist, wenn der reduzierte Preis geringer ist als der günstigste Preis der letzten 30 Tage. „In der Praxis kann und darf ein Händler daher dasselbe Produkt nur noch alle 30 Tage mit einem günstigen Preis bewerben“, so Genth weiter. Die aktuelle IFH-Studie macht aber deutlich, dass in der Vergangenheit viele Produkte häufiger im Preis herabgesetzt und beworben wurden. „Besonders für Haushalte mit niedrigem Einkommen haben Preisaktionen eine hohe Bedeutung und tragen zur Wohlstandssicherung durch finanzielle Entlastung bei“, so Genth.
Wegen der neuen Rechtslage verbunden mit der Rechtsprechung des EuGH erwarten die Autoren der Studie, dass Preisaktionen in Zukunft seltener durchgeführt werden. „Das wird sich negativ auf den Preiswettbewerb und die Konsumentenwohlfahrt auswirken“, stellt Genth fest. Insbesondere für einkommensschwächere Haushalte seien Wohlfahrtsverluste wahrscheinlich. Genth konstatiert daher: „Die EU hat mit der neuen Regulierung den Wettbewerb und die Verbraucherinteressen vollkommen aus den Augen verloren“. Die neue Vorgabe für die Preiswerbung in der EU-Richtlinie sei nicht nur überflüssig, sondern schädlich.
„Die Koalitionsparteien haben vereinbart, umfassend Bürokratie abzubauen und überflüssige Regelungen zu streichen“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer. Nun seien die Koalitionspartner aufgefordert, diesen Worten Taten folgen zu lassen. Genth: „Der Brüsseler Regulierungswahn muss ein Ende finden. Wir brauchen auf EU-Ebene eine Änderung der Preisangaben-Richtlinie.“
