Ab dem 17. Dezember 2023 gilt das umstrittene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nun auch für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern. Größere Betriebe waren schon seit Anfang Juli betroffen. Kleine Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten sind ausgenommen.

Damit werden ab Mitte Dezember auch kleinere und mittlere Unternehmen durch das HinSchG mit zusätzlicher Bürokratie belastet. Sie müssen jetzt eine sichere interne Meldestelle einrichten. In unserem HBE-Praxiswissen zum Hinweisgeberschutzgesetz wird gezeigt, wie Unternehmen teure datenschutz- und arbeitsrechtliche Fehler vermeiden können. Bei Fragen wenden Sie sich zudem an unsere HBE-Juristen.