Ab dem 17. Dezember 2023 gilt das umstrittene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nun auch für mittlere und kleine Unternehmen. Das bedeutet mehr Bürokratie und Handlungsbedarf: Denn ab diesem Zeitpunkt muss eine sichere interne Meldestelle einrichtet sein

Damit betroffene Unternehmen das Hinweisgeberschutzgesetz Schritt für Schritt rechtskonform umsetzen können, bietet der HBE am kommenden Mittwoch, 29.11, 10-11 Uhr ein Spezial-Webseminar an. Darin wird gezeigt, wie Händler teure datenschutz- und arbeitsrechtliche Fehler vermeiden. Einfach Mail an bmgrthv-byrnd schicken. Sie erhalten dann rechtzeitig einen Teilnahmelink.