Beschäftigte, die innerbetriebliche Verstöße in einem Unternehmen aufdecken und melden, sollen mit dem Hinweisgeberschutzgesetz geschützt werden. Arbeitgeber müssen demnach die Informationen und die Identität von Hinweisgebern vertraulich behandeln.

Viele Händler sind verunsichert, da sie oftmals nicht wissen, was sie mit Blick auf das Hinweisgeberschutzgesetz im Unternehmen konkret umsetzen müssen. Dies betrifft nicht nur die Einrichtung einer Meldestelle, sondern z. B. auch den Umgang mit anonymen Hinweisen. In unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen wird gezeigt, wie Sie datenschutz- und arbeitsrechtliche Fehler vermeiden können. Bei Fragen können Sie sich auch an unsere HBE-Juristen wenden.