Am 1. August beginnen in Bayern die Sommerferien. Wie jedes Jahr werden wieder Schüler und Studenten bei Handelsunternehmen als Ferienjobber arbeiten. Was müssen Arbeitgeber beachten?

Völlig unproblematisch sind Ferienjobs weder für Arbeitgeber, noch für Schüler und Studenten. Damit nicht im schlimmsten Fall Bußgelder fällig werden, sind einige Regeln zu beachten. Welche arbeitsrechtlichen Regeln für Schüler und Studenten gelten, erfahren Sie in unserem Praxiswissen. Darin werden auch die besonderen Vorschriften bei der Lohnsteuer oder der Sozialversicherung erläutert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen.