Spätestens mit Beginn der Sommerferien in Bayern am 3. August suchen wieder Schüler, Studenten und Jugendliche nach einer Ferienbeschäftigung. Für Händler bieten Ferienjobs eine wertvolle Unterstützung. Allerdings sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten.

Ob Arbeitszeiten, Lohnsteuer oder Sozialversicherung: Wer Ferienjobber beschäftigt, sollte die geltenden Regelungen genau kennen. Verstöße können nicht nur organisatorischen Aufwand verursachen, sondern auch Bußgelder nach sich ziehen. Welche arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten und worauf Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Kindern, Schülern und Studenten achten müssen, erfahren Sie in unserem Praxiswissen.





